Zuständigkeiten beim Klimaschutz: An wen muss ich mich mit meinen Forderungen wenden?

Beim Klimaschutz sind viele politische Akteure beteiligt. Das ist einerseits gut, weil so viele und unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden können. Andererseits ist es aber nicht immer ganz einfach, auseinanderzuhalten, wer für was zuständig ist.

Allein in Deutschland gibt es die Bundesebene mit dem Bundestag, der Bundesregierung und ihren nachgeordneten Behörden, die Länder mit ihren Parlamenten, Regierungen und sonstigen Behörden und die Kommunen, die für ihre eigenen Angelegenheiten zuständig sind.[1] Da sich auch die Europäische Union zu Klimaschutzzielen verpflichtet hat, kommt die Unionsebene hinzu. Zahlreiche Belange werden daher im Unionsrecht zumindest vorstrukturiert oder gar ausdifferenziert geregelt. So sollen auch Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt verhindert werden, die durch unterschiedliche Klimaschutzpolitik in den Mitgliedstaaten entstehen könnten. 

Im Folgenden möchten wir Euch daher zeigen, an wen Ihr Euch mit Anliegen zum Klimaschutz wenden könnt. 

[1] Die Aufteilung zwischen Landes- und Kommunalebene entfällt in den drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Es ist das Parlament bzw. die Regierung des Stadtstaates für Belange der Landes- und der Kommunalebene zuständig.

[2] Näher zum Europäischen Emissionshandel Umweltbundesamt, Der Europäische Emissionshandel (https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel#teilnehmer-prinzip-und-umsetzung-des-europaischen-emissionshandels).

[3] Zum Kohleausstiegsgesetz nähe BMWi, Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/kohleausstiegsgesetz.html).

[4] Grotefels, ZUR 2021, 25, 28.

[5] Weidlich, NZV 2011, S. 73 (zur Zuteilung von Verkehrsflächen an den Radverkehr auf S. 77); Spannowsky, ZfBR 2019, S. 748, 750. 

[6] Klinger/Ernst, ZUR 2020, S. 674, 675 (insb. zur Zulässigkeit von Pop-Up-Radwegen); Weidlich, NZV 2011, S. 73, 77.

[7] Weidlich, NZV 2011, S. 73, 77. 

[8] DB Regio, Wie der Nahverkehr in Deutschland organisiert ist (https://www.dbregio.de/db_regio/view/wir/nahverkehr-deutschland.shtml);Wikipedia, ÖPNV-Aufgabenträger (https://de.wikipedia.org/wiki/ÖPNV-Aufgabenträger).

[9] Zu den möglichen Inhalten eines Nahverkehrsplans gem. § 8 III Personenbeförderungsgesetz Heinze, in: Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Aufl. 2014, § 8 PBefG Rn. 46.

[10] DB Regio, Wie der Nahverkehr in Deutschland organisiert ist (Endnote v); zu den Regionalisierungsmitteln z.B. Huber, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, 7. Aufl. 2018, Art. 106a GG

[11] Koch, brand eins 7/2019, S. 122 (https://www.brandeins.de/magazine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2019/komplexitaet/inlandsfluege-verboten-waeren).

[12] Europäische Kommission, Zukunft der gemeinsamen Agrarpolitik (https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/key-policies/common-agricultural-policy/future-cap_de#bettertargeting); krit. zur Haltung der Agrarminister:innen Deutscher Naturschutzring, Reform der EU-Landwirtschaftspolitik – Greenwashing statt Agrarwende, Beitrag v. 21.10.2020 (https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2020-landwirtschaft-gentechnik/reform-der-eu-landwirtschaftspolitik-greenwashing-statt-agrarwende/?L=950).

[13] Krit. zur Effektivität des Tierschutzgesetzes Deutschlandfunk Kultur, Die Kluft zwischen Recht und Realität beim Tierwohl, Beitrag v. 19.9.2020 (https://www.deutschlandfunkkultur.de/massentierhaltung-die-kluft-zwischen-recht-und-realitaet.990.de.html?dram:article_id=484332).  

[14] Zur Vereinbarkeit der deutschen Düngeverordnung mit der Nitratrichtlinie Douhaire, ZUR 2019, S. 605. 

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