Strategic Sunday: Klage von Milieudefensie et al. gegen Shell plc (ehem. Royal Dutch Shell plc)

1. Worum geht es?

2018 erhoben die niederländische Umweltschutzorganisation Milieudefensie, weitere Umwelt-NGOs und Einzelpersonen eine zivilrechtliche Klage gegen die Shell-Gruppe.[1] Bei Shell handelt es sich um einen der weltweit größten Mineralöl- und Erdgaskonzerne, dessen CO2-Emissionen sogar höher sind als die einiger Staaten, z.B. der Niederlande.[2] Die Kläger:innen wollten erreichen, dass das Gericht feststellt: ein so hoher CO2-Ausstoß stellt eine unrechtmäßige Handlung dar und Shell muss deswegen seine Emissionen reduzieren.[3] Dabei stützen sich die Kläger:innen auf Buch 6 Art. 162 des Burgerlijk Wetboek[4] (das niederländische bürgerliche Gesetzbuch). In dessen Absatz 2 heißt es “Als rechtswidrige Handlung gilt [...] eine Handlung oder Unterlassung, [...] die gegen das verstößt, was nach ungeschriebenem Recht als ordnungsgemäßes soziales Verhalten anzusehen ist, wenn es für dieses Verhalten keine Rechtfertigung gab.”[5] Die Kläger:innen argumentierten, dass Shell mit seinen Emissionen gegen diese Norm verstoße, weil ein solches Ausmaß an Emissionen nicht als “ordnungsgemäßes soziales Verhalten” angesehen werden könne. Das solle aus einem ungeschriebenen Sorgfaltsmaßstab folgen, der sich aus den Menschenrechten, den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations, UN) und den Leitsätzen für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization for Economic Co-operation and Development, OECD) herleiten lasse. Aus diesem Rechtsverstoß solle sich dann ein konkreter Anspruch gegen Shell auf Reduktion der Emissionen ergeben, der so bemessen sein müsse, dass das 1,5 Grad Ziel aus dem Pariser Klimaschutzabkommen[6] erreicht werden kann.[7]

2. Worum geht es wirklich?

Die Klage drehte sich um die Frage, ob nur Staaten dazu verpflichtet sind, Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise zu ergreifen, oder auch private Akteure wie Unternehmen. Zuvor konzentrierten sich Klimaklagen insbesondere darauf, Staaten zu wirksamem Klimaschutz zu verpflichten.[8] Der Fall von Shell zeigt aber, dass auch Unternehmen einen zum Teil sogar größeren Beitrag zur Klimakrise geleistet haben und weiter leisten. Ziel war es daher, erstmals gerichtlich feststellen zu lassen, dass auch Unternehmen zu Klimaschutz verpflichtet sind. Und zwar nicht nur dann, wenn der Gesetzgeber ihnen konkrete Reduktions-Pflichten vorgibt, sondern grundsätzlich. Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens war also die Frage: Muss ein Unternehmen wie Shell einen Emissionspfad verfolgen, der am Pariser Klimaschutzabkommen zu messen ist? Eine solche Einordnung hätte auch für andere Unternehmen Relevanz. 

3. Wie war der Verfahrensgang?[9]

Der Fall wurde zunächst der Rechtbank Den Haag (erste Instanz der niederländischen Zivilgerichte) vorgelegt. Vor diesem Gericht hatte die Klage insgesamt Erfolg. Shell ging dagegen in Berufung und dabei wurde das erstinstanzliche Urteil am 12. November 2024 durch den Gerechtshof Den Haag (zweite Instanz der niederländischen Zivilgerichte) aufgehoben.[10] In einigen Punkten stimmte der Gerechtshof allerdings der Rechtbank zu, sodass auch das Berufungsurteil als Teil-Erfolg der Kläger:innen gesehen werden kann.

4. Was wurde entschieden?

Die Rechtbank entschied, dass Shell für alle seine sog. Scope 1-3 Emissionen verantwortlich ist. Das sind die direkten Emissionen aus Quellen, die Shell kontrolliert (Scope 1), die indirekten Emissionen durch die Erzeugung der von Shell eingekauften Energie wie Strom (Scope 2) und die indirekten Emissionen, die zwar nicht selbst von Shell verursacht werden, aber aus deren Geschäftstätigkeit resultieren (Scope 3). Scope 3 Emissionen sind also beispielsweise auch die Emissionen, die entstehen,wenn Verbraucher:innen mit Kraftstoff von Shell Auto fahren. Bei Shell gehören 85 % der zurechenbaren Emissionen in diese Kategorie.[11] Das Gericht begründete die Pflicht zur Reduktion der Emissionen damit, dass Shell verpflichtet sei, die Menschenrechte einzuhalten und sonst gegen die gebotene Sorgfalt verstoßen würde. Bei der Frage, wie stark Shell seine Emissionen reduzieren muss, stützte sich das Gericht auf die Ergebnisse des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Dieses hat ermittelt, welche Reduktionen erforderlich sind, damit das CO2-Budget der 1,5-Grad-Grenze aus Art. 2 Abs. 1 Paris-Abkommen nicht überschritten wird. Entsprechend der Ergebnisse des IPCC kam das Gericht zum Schluss, Shell müsse die CO2-Emissionen der Aktivitäten des Shell-Konzerns bis Ende 2030 um netto 45 % im Vergleich zu 2019 zu reduzieren.[12]

Das Berufungsgericht stimmte dem erstinstanzlichen Gericht in einem der Kernpunkte zu: Shell sei verpflichtet, dem Klimawandel entgegenzuwirken und trage Verantwortung dafür, einen Beitrag zur Erreichung der Ziele aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu leisten.[13] Zur Auslegung des Sorgfaltsmaßstabs stützte sich das Gericht, wie schon die Rechtbank, ebenfalls auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, zu denen Shell sich bekannt hatte. Das Gericht stellte klar, dass die Reduktionspflicht auch dadurch nicht entfällt, dass Shell die Klimaschutzvorschriften der EU und der Niederlande einhält.[14] Das Berufungsgericht sah sich jedoch nicht in der Lage, Shell zu einer Reduktion von 45 % oder sonst zu einem festen Prozentsatz zu verpflichten.[15] Die Klage scheiterte in der Berufungsinstanz also daran, dass sich eine Pflicht, die eigenen Emissionen um einen konkreten Betrag zu reduzieren, aus dem Recht nicht herleiten lasse.

5. Was bedeutet das?

Durch das erstinstanzliche Urteil wurde zum ersten Mal ein Unternehmen auf zivilrechtlicher Grundlage dazu verurteilt, seine CO2-Emissionen zu reduzieren. Es war die erste erfolgreiche Klimaklage, die nicht gegen einen Staat, sondern gegen einen privaten Akteur gerichtet war.[16] Obwohl die zweite Instanz der Berufung von Shell im Ergebnis stattgegeben hat, wurde auch hier bestätigt, dass Shell grundsätzlich verpflichtet ist, seine Emissionen zu reduzieren und Verantwortung für die Klimakrise zu übernehmen.

6. Wie ging es weiter?

Bereits nach dem ersten Urteil hatte Shell angekündigt, seine Anstrengungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen zu intensivieren.[17] Laut eigenen Angaben hat Shell seine Scope 3 Emissionen aus Ölprodukten bis Ende 2025 um 18 % im Vergleich zu 2021 reduziert und erreicht bis jetzt auch alle der selbst gesetzten Zwischenziele, um bis 2050 klimaneutral zu sein.[18] Allerdings sollte beachtet werden, dass es sich hier um unternehmenseigene Angaben handelt und kein genauer Einblick in die Rechnungen gegeben wird. Außerdem kann eine solche Firmenpolitik auch wieder verändert werden, weshalb sie nicht mit einer einklagbaren Rechtspflicht vergleichbar ist.

Es wurde in rechtswissenschaftlichen Kreisen auch über eine folgende “Unruhe in Unternehmen” und dadurch entstehende “Paris-konforme Entwicklungen” gemutmaßt.[19] Nach wie vor wird Unternehmen von Anwält:innen geraten, Klimaschutzpläne mit Reduktionszielen für 2030 und 2050 aufzustellen, um das Klagerisiko zu minimieren.[20] Das Urteil hatte also bereits indirekt tatsächliche Auswirkungen auf die Wirtschaft. Beide Urteile zogen ferner große mediale Aufmerksamkeit auf sich.

Insbesondere die Entscheidung der Rechtbank hatte darüber hinaus eine Ausstrahlungswirkung auf andere Verfahren. Manche Jurist:innen sprachen davon, dass sich die “Argumentation grundsätzlich auf fast jede Rechtsordnung übertragen lässt” und die Haftung privater Großemittenten somit auch in anderen Ländern anzunehmen sei.[21]Besonders mit Blick auf die parallel bei den deutschen Gerichten laufende Klage gegen RWE[22] war das Urteil interessant. Aber auch für ganz neue Verfahren könnte der Fall gegen Shell Impulse liefern und neue juristische Ideen anregen.[23]

Milieudefensie hat inzwischen eine weitere Klage gegen die ING Bank erhoben. Der Vorwurf gegen die ING Bank lautet, dass sie als größte Bank der Niederlande eine Sorgfaltspflicht trifft, Emissionen zu reduzieren. Dafür müsste sie klimafreundlichere Investitionen tätigen, statt starke Emittenten zu finanzieren.[24] Diese neue Klage baut auf der Rechtsprechung aus den Urteilen gegen Shell auf. Milieudefensie stützt sie auf dieselbe unternehmerische Sorgfaltspflicht, die im Verfahren gegen Shell herangezogen wurde.

Milieudefensie hat außerdem Revision gegen das Berufungsurteil in der Rechtssache gegen Shell eingelegt.[25]Das letzte Wort wird also vom Hoge Raad (oberstes niederländisches Zivilgericht) gesprochen werden und bleibt abzuwarten.


Weiterführende Informationen:

Allgemeine Übersicht über das Verfahren mit Links zu den Klageanträgen und Stellungnahmen: Climate Case Chart, Milieudefensie et al. v. Royal Dutch Shell plc. (abrufbar unter: https://www.climatecasechart.com/document/milieudefensie-et-al-v-royal-dutch-shell-plc_c3e4?q=milieudefensie+shell

Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse aus dem Berufungsurteil, insb. für zukünftige Klagen: Nollkaemper, André: Lessons of a Landmark Lost: The Judgment of the Hague Court of Appeal in Shell v Milieudefensie, 2024/11/12 (abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/shell-milieudefensie-climate-litigation/)

Fußnoten

[1] Rechtbank Den Haag, Urt. v. 26.05.2021, abrufbar hier: https://www.climatecasechart.com/documents/milieudefensie-et-al-v-royal-dutch-shell-plc-judgment_4679?q=milieudefensie+shell.

[2] Das wurde im erstinstanzlichen Urteil festgestellt: Fn. 1, Nr. 4.4.5.

[3] Fn. 1, Nr. 3.1.

[4] Hier im Original abrufbar: https://www.ndfr.nl/content/BWBR0005289-20230101#BWBR0005289-20230101_2907324.

[5] Übersetzung aus Verheyen/Franke ZUR 2021, 624, 625.

[6] Eine deutsche Fassung kann hier abgerufen werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22016A1019(01).

[7] Argumentation von Milieudefensie et al.: Fn. 1, Nr. 3.2.

[8] Siehe zB den Fall Urgenda und den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts, zu denen wir schon Blogbeiträge veröffentlicht haben

[9] Eine ausführliche Timeline gibt es hier: https://en.milieudefensie.nl/climate-case-shell/timeline.

[10] Gerechtshof Den Haag, Urt. v. 12.11.2024, abrufbar unter: https://www.climatecasechart.com/documents/milieudefensie-et-al-v-royal-dutch-shell-plc-judgment_7bfb?q=milieudefensie+shell.

[11] Rechtbank Den Haag, Urt. v. 26.05.2021, Nr. 2.5.5

[12] Rechtbank Den Haag, Urt. v. 26.05.2021, Nr. 4.4.55.

[13] Gerechtshof Den Haag, Urt. v. 12.11.2024, Nr. 7.27.

[14] Gerechtshof Den Haag, Urt. v. 12.11.2024, Nr. 7.53.

[15] Gerechtshof Den Haag, Urt. v. 12.11.2024, Nr. 7.111.

[16] Tassius ZEuP 2025, 646, 654.

[17] Siehe dazu die Pressemitteilung: https://www.shell.de/ueber-uns/newsroom/zur-sache/der-geist-von-shell-wird-sich-der-herausforderung-stellen.html.

[18] S. dazu die Darstellung auf der Website des Unternehmens:  https://www.shell.com/sustainability/climate.html.

[19] Ekardt KlimR 2022, 15, 17.

[20] Erling/Uschkereit KlimaRZ 2025, 23, 32.

[21] Verheyen/Franke ZUR 2021, 624, 630 f

[22] Siehe dazu unseren (bald erscheinenden) Blog-Beitrag zur RWE Klage.

[23] Wagner/Ruttloff/Schuler, BB 2025, 67, 71.

[24] Übersicht über das Verfahren: https://en.milieudefensie.nl/climate-case-ing/our-climate-case-against-ing; https://www.climatecasechart.com/document/milieudefensie-v-ing-group-and-ing-bank_bc48?q=milieudefensie+shell.

[25] Dazu: https://en.milieudefensie.nl/news/explainer-all-the-reasons-why-we-are-appealing-to-the-supreme-court; https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/klimaschutzprozess-shell-umweltschuetzer-revision-100.html.

Weiter
Weiter

Strategic Sunday: ITLOS Gutachten